AUGENSCHUTZ
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Augenschu t z
Stünings Krefeld 21404
Die grundsätzlichen Mindest-
anforderungen an die Persön-
liche SchutzAusrüstung (PSA)
sind in der rechtskräftigen
EU-Richtlinie 89/686/EWG geregelt. Die-
se Richtlinie ist in Deutschland durch die
entsprechende Benutzungsverordnung
(PSA-BV) umgesetzt. Die Hersteller von
36$ 3URGXNWHQ VLQG YHUSÁLFKWHW GXUFK
die CE-Kennzeichnung zu dokumentie-
UHQ GDVV LKUH 3URGXNWH GHQ HXURSlLVFKHQ
Normen entsprechen. Zusätzlich kann
das deutsche GS-Zeichen auf Antrag des
Herstellers durch eine anerkannte Prüf-
stelle vergeben werden. Der Arbeitgeber
LVW YHUSÁLFKWHW DOOH PLW GHU EHWUHIIHQGHQ
Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten
und den Beschäftigten die für die jeweili-
ge Aufgabe am besten geeignete Schutz-
ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der
$UEHLWJHEHU LVW HEHQIDOOV YHUSÁLFKWHW GD-
UEHU ]X ZDFKHQ GDVV GLH QRWZHQGLJHQ
PSAvon den Beschäftigten bestimmungs-
gemäß verwendet werden.
Die neuen Pflichten lauten:
s 2ISIKOERMITTLUNG UND 4REFFEN VON
-ANAHMEN ZUR "ESEITIGUNG BZW
6ERRINGERUNG DES 2ISIKOS
s 2ISIKOBEWERTUNG UND !USWAHL VON
'ESICHTSSCHUTZ DER EIN ENTSPRECHEN
DES ODER HÚHERES 3CHUTZNIVEAU GEWËHRLEISTET
Kein anderes Sinnesorgan ist so leicht
verletzbar wie das Auge.
$IE %. SOWIE DIE "'2 FRàHER :(
REGELN DEN PERSÚNLICHEN !UGENSCHUTZ !UGENVER
LETZUNGEN UND SCHËDEN KÚNNEN ENTSTEHEN DURCH
s MECHANISCHE "ELASTUNG 3TAUB 3PLITTER 3PËNE
s "ELASTUNG DURCH &LàSSIGKEITEN
,ÚSEMITTEL 3ËUREN ,AUGEN
s "ELASTUNG DURCH 3TRAHLUNG
56 3TRAHLEN ,ICHT )NFRAROT ,ICHT
5M 3CHËDIGUNGEN DER !UGEN ZU VERMEIDEN
MàSSEN 3CHUTZBRILLEN GETRAGEN WERDEN (IERBEI IST
DER %INSATZFALL ZU BESTIMMEN UND EINE 3CHUTZBRILLE
ENTSPRECHEND AUSZUWËHLEN
03! 0ERSÚNLICHE 3CHUTZAUSRàSTUNG
Begriffsbestimmungen im Sinne
der Regel BGR 192
T
ragkörper
IST 4EIL DES !UGEN UND 'ESICHTSSCHUTZES
%R BESTEHT AUS &ASSUNG 4RAGHILFEN 6ERBINDUNGS
ELEMENTEN UND GEGEBENENFALLS ZUSËTZLICHEN
%RWEITERUNGSTEILEN
F
assung
IST DER 4EIL DES 4RAGKÚRPERS DER DIE 3ICHTSCHEI
BEN HËLT
T
raghilfen
SIND 4EILE DES 4RAGKÚRPERS DIE ZUM "EFESTI
GEN AM /HR DES 4RËGERS ODER AM 3CHUTZHELM
DIENEN /HRBàGEL +OPFBAND +OPFHALTERUNG
(ELMHALTERUNG
V
erbindungselement
SIND 4EILE DES 4RAGKÚRPERS DIE %INZELTEILE MITEI
NANDER VERBINDEN 3CHARNIERE 'ELENKE (AKEN
¾SEN .IETEN
E
rweiterungsteile
SIND 4EILE DIE AM 4RAGKÚRPER ZUM 3CHUTZ VOR
BESONDEREN 'EFAHREN ZUSËTZLICH BEFESTIGT WER
DEN KÚNNEN 3EITENSCHUTZ (OCHKLAPPTEIL
G
estellbrillen
SIND 3CHUTZBRILLEN DIE MIT /HRBàGELN ODER MIT
4RAGHILFEN FàR DIE "EFESTIGUNG AM 3CHUTZHELM
AUSGERàSTET SEIN KÚNNEN &àR DEN SEITLICHEN
3CHUTZ SIND SIE MIT 3EITENSCHUTZKÚRBEN ODER
3EITENSCHUTZPLATTEN VERSEHEN (ABEN DIE 3ICHT
SCHEIBEN EINER 'ESTELLBRILLE AUCH OPTISCH KORRI
GIERENDE 7IRKUNG WERDEN SOLCHE 3CHUTZBRILLEN
ALS +ORREKTIONSSCHUTZBRILLEN BEZEICHNET
K
orbbrillen
SIND 3CHUTZBRILLEN BEI DENEN DER 4RAGKÚRPER
KORBARTIG AUSGEBILDET IST UND AUS WEICHEM
ELASTISCHEM -ATERIAL BESTEHT SO DASS DER "RIL
LENKORB DEN !UGENRAUM UMSCHLIET UND SICH
AM 'ESICHT ANSCHMIEGT
V
orstecker
SIND 4RAGKÚRPER MIT &ASSUNGEN FàR 3ICHERHEITS
ODER &ILTERSICHTSCHEIBEN 3IE WERDEN AUF EINE
+ORREKTIONSBRILLE AUFGESTECKT 6ORSTECKER ZËHLEN
IM WEITESTEN 3INNE AUCH ZU DEN 3CHUTZBRILLEN
"EI 6ORSTECKERN GIBT ES AUCH +ONSTRUKTIONEN
DIE HOCHKLAPPBAR SIND %S WIRD JEDOCH NICHT DIE
GLEICHE 3CHUTZWIRKUNG ERREICHT WIE MIT EINER
KOMPLETTEN 3CHUTZBRILLE
S
chutzschirme
SCHàTZEN DAS 'ESICHT UND JE NACH ,ËNGE UND
%RWEITERUNGSTEILEN Z " 3CHàRZEN AUCH 4EILE
DES (ALSES 3IE WERDEN MIT 4RAGHILFEN AM
3CHUTZHELM ODER DIREKT AM +OPF GETRAGEN
3ICHTSCHEIBEN KÚNNEN AN DEN 4RAGHILFEN STARR
LEICHT AUSWECHSELBAR ODER HOCHKLAPPBAR
BEFESTIGT SEIN
S
chutzschilde
SCHàTZEN EBENFALLS 'ESICHT UND 4EILE DES
(ALSES 3IE WERDEN MIT DER (AND GEHALTEN !M
HËUlGSTEN ANZUTREFFEN SIND DIE 3CHWEIER
SCHUTZSCHILDE DIE SO GRO SEIN MàSSEN DASS
DAS GESAMTE 'ESICHT GESCHàTZT IST
3CHUTZSCHILDE SIND AUS LICHTDICHTEN GEGEN
MECHANISCHE UND THERMISCHE %INWIRKUNGEN
GENàGEND WIDERSTANDSFËHIGEN 7ERKSTOFFEN
HERGESTELLT )M 3CHILD IST EIN &ENSTER FàR EINE
&ILTERSCHEIBE
&REISICHTSCHEIBEN HABEN AUERDEM EIN "EOB
ACHTUNGSFENSTER DAS LICHTDICHT GESCHLOSSEN
UND FàR BESTIMMTE !RBEITSVORGËNGE GEÚFFNET
WERDEN KANN
Vorschriften, Regeln zum Augenschutz
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